Bußgelder bei Alkohol am Steuer in Portugal

In Portugal ist das Führen von Fahrzeugen ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille verboten. Ein Verstoß gegen diese gesetzlich festgelegte Alkoholgrenze wird mit Strafen geahndet, die je nach Blutalkoholkonzentration gestaffelt sind.


- Das Fahren mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 g/l und 0,8 g/l gilt als schwere Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Fahrverbot zwischen 1 Monat und 1 Jahr und einer Geldbuße in Höhe von 250 bis 1.250 Euro bestraft werden.


- Das Fahren mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,8 g/l und 1,2 g/l ist eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Fahrverbot zwischen 2 Monaten und 2 Jahren und einem Bußgeld belegt, das von 500 bis 2.500 Euro reichen kann.


- Wer mit einem Blutalkoholwert von 1/l,2 g oder mehr fährt, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder der Zahlung von bis zu 120 Tagessätzen bestraft wird; darüber hinaus kann die Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu 3 Jahren entzogen werden.


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