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Deutsche Honorarkonsuln in Portugal

Der Konsul   ist eine Amtsperson (Konsularbeamter), die offiziell von einem Staat (Entsendestaat) zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels in einem fremden Land (Empfangsstaat) bestellt ist. Die Behörde, die der Konsul repräsentiert, heißt Konsulat . Konsulate werden als Generalkonsulat, Konsulat,   Konsularagentur oder als Honorarkonsulat geführt. Die meisten Staaten der Erde bieten konsularische Leistungen auch in den Konsularabteilungen der Botschaft an. Bezeichnung - Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Leiter - Michael Bruno Bach, Honorarkonsul Ort - Faro Urb. Infante D. Henrique, Lote 11, R/C, Dt°. 8000-490 Faro. Telefon: +351 289 80 31 48, +351 289 80 31 81 Fax: +351 289 80 13 46 Postadresse - Cónsul Honorário da República Federal da Alemanha, Urb. Infante D. Henrique, Lote 11, R/C, Dt°. 8000-490 Faro, Portugal. Amtsbezirk/Konsularbezirk - Distritos (Bezirke) Beja, Faro, Évora, Portalegre, Setúbal. Übergeordnete Auslandsvertretung:

Beantragung eines Reisepasses für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz haben

Für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Botschaft Lissabon die zuständige Passbehörde. Der Pass kann nur persönlich beantragt werden. Wird ein Pass für einen Minderjährigen beantragt, muss dieser persönlich in Begleitung seiner Sorgeberechtigen vorsprechen. Bitte beachten Sie, dass die Passbeantragung in der Botschaft nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Internet unter http://www.lissabon.diplo.de möglich ist. Anträge auf Ausstellung von vorläufigen Reisepässen und Kinderreisepässen können ebenfalls bei den Honorarkonsuln in Faro, Funchal (Madeira), Ponta Delgada (Azoren) und Porto gestellt werden. Die Honorarkonsuln in Faro und Porto können zudem Anträge auf Ausstellung von ePässen entgegennehmen. Die Passanträge werden von den Honorarkonsuln zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft weitergeleitet. Erfolgt die Passbeantragung bei einem Honorarkonsul, ist eine Z

Deutsche Führerscheine in Portugal

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Gültige deutsche Führerscheine werden in Portugal anerkannt und berechtigen zum Führen eines Kraftfahrzeugs der darin bezeichneten Klassen,jedoch besteht für Inhaber von unbefristeten deutschen Führerscheinen, die sich für 2 Jahre oder länger in Portugal aufhalten eine Verpflichtung zum Umtausch des deutschen in einen portugiesischen Führerschein. Ferner sieht die portugiesische Straßenverkehrsordnung vor, dass Führerscheininhaber, die ihren Wohnsitz in Portugal nehmen, verpflichtet sind, sich innerhalb von 60 Tagen in der Führerscheindatei der zuständigen Führerscheinstelle registrieren zu lassen. Ein entsprechender Nachweis über die Eintragung ist im Falle einer Verkehrskontrolle vorzulegen. Ist der zu registrierende deutsche Führerschein zeitlich befristet, so gilt diese Frist auch in Portugal fort. Eine Erneuerung muss erst sechs Monate vor Ablauf der Frist beantragt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen besitzen keine rechtlichen Kompetenzen zur Mitwirkung

Portugiesische Verben (Ausprache)

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