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Beantragung eines Reisepasses für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz haben

Für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Botschaft Lissabon die zuständige Passbehörde. Der Pass kann nur persönlich beantragt werden. Wird ein Pass für einen Minderjährigen beantragt, muss dieser persönlich in Begleitung seiner Sorgeberechtigen vorsprechen. Bitte beachten Sie, dass die Passbeantragung in der Botschaft nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Internet unter http://www.lissabon.diplo.de möglich ist. Anträge auf Ausstellung von vorläufigen Reisepässen und Kinderreisepässen können ebenfalls bei den Honorarkonsuln in Faro, Funchal (Madeira), Ponta Delgada (Azoren) und Porto gestellt werden. Die Honorarkonsuln in Faro und Porto können zudem Anträge auf Ausstellung von ePässen entgegennehmen. Die Passanträge werden von den Honorarkonsuln zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft weitergeleitet. Erfolgt die Passbeantragung bei einem Honorarkonsul, ist eine Z

Deutsche Führerscheine in Portugal

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Gültige deutsche Führerscheine werden in Portugal anerkannt und berechtigen zum Führen eines Kraftfahrzeugs der darin bezeichneten Klassen,jedoch besteht für Inhaber von unbefristeten deutschen Führerscheinen, die sich für 2 Jahre oder länger in Portugal aufhalten eine Verpflichtung zum Umtausch des deutschen in einen portugiesischen Führerschein. Ferner sieht die portugiesische Straßenverkehrsordnung vor, dass Führerscheininhaber, die ihren Wohnsitz in Portugal nehmen, verpflichtet sind, sich innerhalb von 60 Tagen in der Führerscheindatei der zuständigen Führerscheinstelle registrieren zu lassen. Ein entsprechender Nachweis über die Eintragung ist im Falle einer Verkehrskontrolle vorzulegen. Ist der zu registrierende deutsche Führerschein zeitlich befristet, so gilt diese Frist auch in Portugal fort. Eine Erneuerung muss erst sechs Monate vor Ablauf der Frist beantragt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen besitzen keine rechtlichen Kompetenzen zur Mitwirkung

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Lissabon

Die Deutsche Botschaft Lissabon ist die offizielle Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Portugal. Anschrift:  Campo dos Mártires da Pátria, 38 1169-043 Lisboa/ Portugal Tel.: (00351-) 21 881 0210 Fax: (00351-) 21 885 3846 Öffnungszeiten der Konsularabteilung der Botschaft für Besucherverkehr: Montag - Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  Öffnungszeiten der Botschaft: Montag - Donnerstag Freitag 07.30 Uhr - 16.45 Uhr 07.45 Uhr - 13.45 Uhr Erreichbarkeit der Botschaft in Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten: In Notfällen, in denen deutsche Staatsangehörige umgehend die Hilfe der Botschaft benötigen, ist außerhalb der Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer                 00351 - 96 580 8092          (auch per SMS) erreichbar.  Montag - Donnerstag Freitag Samstag - Sonntag                                       16.45 Uhr - 24.00 Uhr 13.45 Uhr - 24.00 Uhr 08.00 Uhr - 24.00 Uhr Quelle:  http://www.liss

Serviceangebot der Deutschen Botschaft Lissabon

Informationen für deutsche Staatsangehörige Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Lissabon gewährt nach pflichtgemäßem Ermessen Rat und Beistand an Deutsche sowie inländische juristische Personen. Nachfolgend werden die wichtigsten Dienstleistungen aufgeführt, die wir für Sie ausführen können: · Für deutsche Residenten als Passbehörde Pässe ausstellen. · Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien vornehmen. · Beurkundungen in ausgesuchten Rechtsgeschäften wie Vaterschaftsanerkenntnisse, Sorgeerklärungen oder Erbscheinsanträge aufnehmen. · Anträge zur Beurkundung von Auslandsgeburten entgegennehmen. · Anträge auf Ausstellung von Führungszeugnissen entgegennehmen. · Erklärungen zur Namenswahl nach Geburt oder bei Veränderung des Personenstands entgegennehmen. · Bei der Antragstellung zur Erlangung eines Ehefähigkeitszeugnisses beraten. ·   Allgemeine Auskünfte zum deutschen Recht erteilen. · Visaanträge von Drittstaatern entgegennehmen. Besondere Konsularhilfe für Deutsc